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   OLG Hamm, 19.01.1999 - 2 BL 316/98   

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https://dejure.org/1999,24625
OLG Hamm, 19.01.1999 - 2 BL 316/98 (https://dejure.org/1999,24625)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.1999 - 2 BL 316/98 (https://dejure.org/1999,24625)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - 2 BL 316/98 (https://dejure.org/1999,24625)
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  • Burhoff online

    Bestreitende Angeschuldigte, Diebstahl, Umfang, vorübergehende starke Belastung, langer Zeitraum zwischen Anklageerhebung und Hauptverhandlung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 22.01.1998 - 2 Bl 2/98

    Verkündung, erweiterter Haftbefehl, Gegenstand der Haftprüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.1999 - 2 BL 316/98
    Insoweit ist der Haftbefehl inzwischen durch Beschluss der 1. großen Jugendkammer Recklinghausen des Landgerichts Bochum vom 11. Dezember 1998 angepaßt worden, so dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats für das Haftprüfungsverfahren nun auch vom Vorwurf der Anklage vom 9. Dezember 1998 ausgegangen werden kann (vgl. u.a. Senat in StV 1995, 200; zuletzt Senat in StV 1998, 273 = wistra 1998, 158).
  • OLG Hamm, 29.12.1994 - 2 BL 507/94

    BtM, LKA, Verkündung des Haftbefehls durch Kammer, neuer Haftbefehl, Grundlage

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.1999 - 2 BL 316/98
    Insoweit ist der Haftbefehl inzwischen durch Beschluss der 1. großen Jugendkammer Recklinghausen des Landgerichts Bochum vom 11. Dezember 1998 angepaßt worden, so dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats für das Haftprüfungsverfahren nun auch vom Vorwurf der Anklage vom 9. Dezember 1998 ausgegangen werden kann (vgl. u.a. Senat in StV 1995, 200; zuletzt Senat in StV 1998, 273 = wistra 1998, 158).
  • OLG Hamm, 28.01.1999 - 2 BL 306/98

    Vorübergehende starke Belastung, Berechnung der 6-Monats-Frist, Erweiterung des

    Damit liegen zwischen Eingang der Anklage und Beginn der Hauptverhandlung fast vier Monate, was an sich auf Dauer und in der Pegel nicht hinnehmbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 1999 - 2 BL 316/98).
  • OLG Hamm, 10.02.1999 - 2 BL 5/99

    Belastung mit anderen Haftsachen, Definition der Fluchtgefahr, nicht angepaßter

    Der Zeitraum von mehr als vier Monaten zwischen dem Eingang der Akten beim Landgericht und dem Beginn der Hauptverhandlung, der auf Dauer und in der Regel nicht hinnehmbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19.01.1999 2 BL 316/98 und 2 BL 306/98 vom 28.01.1999) ist hier ausnahmsweise nicht zu beanstanden.
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